Der Fachbereich Treppen- und Geländerbau

 

Die Gütesicherung Treppen- und Geländerbau RAL-GZ 404 erfasst sämtliche qualitätsbestimmenden Faktoren für handwerklich und vorzugsweise aus Holz gefertigte Treppen und Geländer. Sie gilt auch für Belegungen von Tragkonstruktionen aus anderen Materialien mit Stufen aus Holz oder anderen Materialien.

Der Geltungsbereich umfasst insbesondere:

  • Treppenkonstruktionen, die nach Erfahrung beurteilt werden können und für die nach DIN 1052 kein weiterer rechnerischer Standsicherheitsnachweis erforderlich ist,
  • Treppenkonstruktionen, die nach dem Regelwerk Holztreppenbau, Handwerkliche Holztreppen; (Hrsg.: Holzbau Deutschland- Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband Deutsches Baugewerbes (Berlin) und Tischler Schreiner Deutschland (Berlin)) gefertigt sind,
  • Treppenkonstruktionen, für die geprüfte Typenstatiken vorliegen,
  • Treppenkonstruktionen, für die ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis im Einzelfall nach den maßgebenden technischen Regeln vorliegt,
  • Treppenkonstruktionen, für die eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt wurde.

Die Gütesicherung beinhaltet eine ständige dokumentierte Eigenüberwachung und eine regelmäßige Fremdüberwachung. Dies betrifft sowohl die Herstellung der Treppen und Geländer im Betrieb als auch die Montage am Einbauort.

Der gütegesicherte Betrieb hebt sich mit dem RAL-Gütezeichen "Treppen- und Geländerbau" am Markt sichtbar von anderen Anbietern ab. Zum Vorteil für beide Seiten. Dem Kunden wird die hochwertige Qualität nicht nur versprochen sondern auch nachgewiesen. Der Betrieb erhält durch die Qualifikation und Auszeichnung eine deutlich bessere Marktposition. 

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