Der Fachbereich Dachbau

 

Das RAL-Gütesicherungsverfahren "Dachbau" (RAL-GZ 429) gilt für die Ausführung folgender Leistungen:

  •     Rohbau von Dachkonstruktionen aus Holz und Holzwerkstoffen
  •     Herstellung von witterungs- und strömungsdichten Hüllen
  •     Dachbau und Umbau von Dachgeschossen
  •     Dachdeckungen
  •     Dachentwässerungen

Grundlegender Baustein des Gütesicherungsverfahren zum RAL-GZ 429 "Dachbau" ist eine ständige Eigenüberwachung, welche fortlaufend überprüft und optimiert wird sowie eine regelmäßige und unabhängige Fremdüberwachung der Produktionsabläufe von der Herstellung vorgefertigter Holzbauteile bis zur Bauabnahme. Die Fremdüberwachung erfolgt zweimal jährlich und wird von anerkannten und unabhängigen Fachleuten durchgeführt. Dabei wird in erster Linie die Ausführung der Bauleistungen auf der Baustelle und ggf. die Herstellung von Bauteilen im Werk kontrolliert.

Entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-GZ "Dachbau" werden unteranderen folgende Schwerpunkte abgefragt:

  • Nachweis zur Standsicherheit
  • Nachweis zum Brandschutz (wenn erforderlich)
  • Nachweis zum Wärme- und Feuchteschutz
  • Nachweis zum Schallschutz (wenn gefordert)
  • Nachweis zum Holzschutz

Im Zuge der Fremdüberwachung wird stichpungtartig geprüft, ob alle notwendigen baurechtlich geforderten Nachweise vorliegen und diese den geltenden Normen entsprechen. Weiterhin wird geprüft, ob die technischen Vorgaben aus den Nachweisen bei der Umsetzung auf der Baustelle auch eingehalten werden. Somit kann sichergestellt werden, dass montagerelevante Details entsprechen den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

Alle grundlegenden Anforderungen werden in den Güte- und Prüfbestimmungen festgehalten. Diese beziehen sich immer auf die aktuell geltenden Normen.

Güte- und Prüfbestimmunegn RAL-GZ 429 "Dachbau"

 

 

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