Der Fachbereich Holzhausbau

 

Das RAL-Gütezeichen 422 "Holzhausbau"
steht für höchste Qualität im Bereich des Holzhausbaus. Sichergestellt wird dies durch eine ständige Eigenüberwachung von der Wareneingangskontrolle über die Vorfertigung bis hin zur Bauabnahme. Ein weiterer Grundbaustein zur Qualitätssicherung, sind die regelmäßigen Fremdüberwachungen. Halbjährig werden hierbei die Unternehmen durch vom DIBt anerkannte Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen überwacht. Auf Grundlage der Güte- und Prüfbestimmungen zum RAL-GZ 422 „Holzhausbau“ werden sowohl die Herstellung der Holzbauteile im Rahmen der Vorfertigung als auch die Montage der Holzbauteile überwacht. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass die in den Güte- und Prüfbestimmungen festgehaltenen Anforderungen eingehalten werden. Auch die betriebsinternen Mechanismen zur Eigenüberwachung der Produktionsprozesse werden im Rahmen der Fremdüberwachung abgefragt. Unternehmen welche sich einem derartigen Gütesicherungsverfahren angeschlossen haben, zeigen somit auf, dass die Qualität ihrer Leistungen und Produkte über die normativ geforderten Anforderungen hinausgehen.

Das RAL-GZ 422 „Holzhausbau“ gilt für folgende Bauarten:

  •     Holztafelbauart in einseitig oder beidseitig bekleideter oder beplankter Ausführung,
  •     Holzskelettbauart,
  •     Holzmassivbauart,
  •     Holzmodulbauart.    

Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 422 "Holzhausbau"

 

Das RAL-Gütezeichen 421 "Holzrohelementherstellung"
sichert im Gegensatz zum RAL-GZ 422 „Holzausbau“ einzig die Qualität der vorgefertigten Holzbauteile. Eine Qualitätssicherung zur Montage der Bauteil ist nicht Gegenstand dieses Gütesicherungsverfahrens. Auch hier wird die Einhaltung der Anforderungen aus den Güte- und Prüfbestimmungen durch eine ständige Eigenüberwachung und eine halbjährige Fremdüberwachung sichergestellt.

Der Geltungsbereich für das RAL-GZ 421 „Holzrohelementherstellung“ bezieht sich auf die Holzbauarten:

  •    Holztafelbauart in einseitig oder beidseitig bekleideter oder beplankter Ausführung,
  •    Holzskelettbauart,
  •    Holzmassivbauart,
  •    Holzmodulbauart. 

Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 421 "Holzrohelementherstellung"

 

 

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