Die Gütesicherung lenkt die betrieblichen und technischen Abläufe in sicheren Bahnen.
Gütezeicheninhaber erfüllen besondere
- Personelle Anforderungen:
- qualifiziertes Führungs- und Fachpersonal.
- Betriebliche Anforderungen:
- geeignete Produktionsstätte, Maschinen und Geräte.
- Organisatorische Voraussetzungen:
- Vorhalten der erforderlichen Planungsunterlagen und Grundlagendokumente und Optimierung der betrieblichen Abläufe.
Darüber hinaus werden konkrete Anforderungen an die verwendeten Bauprodukte gestellt:
- z.B. nur trockenes Bauholz oder Konstruktionsvollholz
- Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Feuchteschutz gemäß den geltenden technischen Regeln
- Wärmeschutz gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV), vom EnEV-Standard bis zum Passivhaus.
- Luftdichtheit: gemäß DIN 4108-Teil 7. Für jedes Gebäude liegt ein Luftdichtheitskonzept vor.
- Holzschutz: Vorrang hat der bauliche Holzschutz, chemischer Holzschutz nur dort, wo er unbedingt notwendig ist.
Das praxistaugliche Überwachungssystem beinhaltet
- Erstprüfung:
erster Betriebs-Check auf "Herz und Nieren" als Vorraussetzung für die Verleihung des Gütezeichens.
- Laufende Eigenüberwachung:
Eigenüberwachung mit Dokumentation im Werk und an der Baustelle.
- regelmäßige Fremdüberwachung:
je nach Fachgebiet mit Überprüfung im Werk und auf der Baustelle durch fachlich anerkannte Prüfer