Grundsätze der Gütesicherung

Die Gütesicherung lenkt die betrieblichen und technischen Abläufe in sicheren Bahnen.

Gütezeicheninhaber erfüllen besondere

  • Personelle Anforderungen:
  • qualifiziertes Führungs- und Fachpersonal.
  • Betriebliche Anforderungen:
  • geeignete Produktionsstätte, Maschinen und Geräte.
  • Organisatorische Voraussetzungen:
  • Vorhalten der erforderlichen Planungsunterlagen und Grundlagendokumente und Optimierung der betrieblichen Abläufe.

Darüber hinaus werden konkrete Anforderungen an die verwendeten Bauprodukte gestellt:

  • z.B. nur trockenes Bauholz oder Konstruktionsvollholz
  • Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Feuchteschutz gemäß den geltenden technischen Regeln
  • Wärmeschutz gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV), vom EnEV-Standard bis zum Passivhaus.
  • Luftdichtheit: gemäß DIN 4108-Teil 7. Für jedes Gebäude liegt ein Luftdichtheitskonzept vor.
  • Holzschutz: Vorrang hat der bauliche Holzschutz, chemischer Holzschutz nur dort, wo er unbedingt notwendig ist.

Das praxistaugliche Überwachungssystem beinhaltet

  •  Erstprüfung:

          erster Betriebs-Check auf "Herz und Nieren" als Vorraussetzung für die Verleihung des Gütezeichens.

  • Laufende Eigenüberwachung:

          Eigenüberwachung mit Dokumentation im Werk und an der Baustelle.

  •  regelmäßige Fremdüberwachung:

           je nach Fachgebiet mit Überprüfung im Werk und auf der Baustelle durch fachlich anerkannte Prüfer

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